Bei der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) als vereinbart.
1. Allgemein
1.1. Bei den auf der Website designschutz.de aufgeführten Dienstleistungen handelt es sich um ein Angebot der Kanzlei Slopek Rechtsanwälte, Zippelhaus 6, 20457 Hamburg („Kanzlei“).
1.2. Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Verträge, die mit einem Benutzer („Mandant“) über die Website designschutz.de („Plattform“) abgeschlossen werden sowie für Folgemandate.
1.3. Das Angebot auf der Plattform richtet sich an Unternehmen bzw. Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher i.S.d. PAngV. Der Mandant versichert, bei Abschluss der Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1. Die angebotenen Pakete enthalten standardisierte Leistungen, die von der Kanzlei zu einem Pauschalpreis angeboten werden. Sollte für die Kanzlei erkennbar sein, dass eine umfangreichere oder individuellere Beratung angezeigt sein könnte, wird sie den Mandanten hierüber informieren.
2.2. Bei der Anmeldung eines Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist Kern der zu erbringenden Dienstleistung die Vorbereitung und Einreichung der Schutzrechtsanmeldung. Die Erzielung eines bestimmten Erfolges, insbesondere die erfolgreiche Registrierung eines Schutzrechts, ist nicht geschuldet. Bei den Basic-Paketen ist die Beratung durch eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei, die Prüfung auf Eintragungshindernisse, die Klassifizierung, Einreichung der Designanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder der World Intellectual Property Organization (WIPO) sowie die Vertretungsübernahme vor diesen Ämtern enthalten. Bei den Standard-Paketen ist zusätzlich eine Prüfung und Beratung dazu enthalten, wie der Schutzumfang der Anmeldung optimiert werden kann. In den Professional-Paketen ist zusätzlich zu der Anmeldung des Hauptdesigns (Leistungsinhalt Paket Standard) eine Sammelanmeldung von bis zu 9 weiteren Designs (Leistungsinhalt Paket Basic) enthalten. Voraussetzung für eine Sammelanmeldung ist, dass alle Designs der gleichen Produktkategorie angehören.
2.3. Bei der Erstberatung erfolgt diese per E-Mail, Telefonat oder Videocall. In den beiden letztgenannten Fällen ist die Dauer der Beratung auf 60 Minuten begrenzt.
2.4. Designrecherchen stellen immer einen Kompromiss zwischen Kostenaufwand und Rechtssicherheit dar. Die Kanzlei versucht, dem Mandanten innerhalb eines fixen Kostenrahmens ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. In Bezug auf die Designrecherchen umfassen diese die Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sowie die des Europäischen Amtes für Geistiges Eigentum (EUIPO). Die Kanzlei weist darauf hin, dass auch bei einer gewissenhaften und professionellen Prüfung keine vollständige Sicherheit dahingehend besteht, dass sämtliche relevanten Drittrechte identifiziert werden. Freedom-to-operate-Recherchen umfassen die händische Prüfung einer Unterklasse nach der Locarno-Klassifikation sowie die computergestützte klassenübergreifende Prüfung. Die Ergebnisse der Recherche werden in einem Recherchebericht zusammengefasst. Die Kanzlei steht dem Mandanten für eine telefonische Nachbesprechung zur Verfügung, deren Dauer auf 30 Minuten begrenzt ist.
3. Mitwirkungspflichten
3.1. Der Mandant ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und sorgsam zur Kenntnis zu nehmen. Hierzu gehören neben den AGB und Datenschutzbestimmungen sämtliche Informationen, die die Kanzlei dem Mandanten im Rahmen der Bearbeitung des Mandats zusendet.
3.2. Der Mandant hat der Kanzlei alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen im Rahmen der Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere sämtliche ihm bekannten Hintergrundinformationen, z.B. über potentiell relevante Rechte von Mitbewerbern und andere Informationen, die für die Risikobeurteilung relevant sein können.
4. Vergütung
4.1. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preisangaben als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es handelt sich um eine außergerichtliche, pauschale Vergütung, bei der eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden kann (§ 4 Abs. 1 RVG).
4.2. Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Sollte eine Rechnung nicht innerhalb des Zahlungsziels gezahlt und der Rechnungsbetrag deshalb angemahnt werden müssen, wird eine Mahnpauschale i.H.v. 40,00 EUR berechnet.
4.3. Die Kanzlei beginnt mit der Bearbeitung des Mandats unmittelbar nach Eingang der Beauftragung. Sollte der Mandant nach Auftragserteilung von dem Vertrag zurücktreten, ihn stornieren, widerrufen oder anderweitig hiervon Abstand nehmen wollen, hat dies keine Auswirkungen auf das vereinbarte und geschuldete Pauschalhonorar.
4.4. Bei der Anmeldung eines Designs fallen folgende Anwaltshonorare an:
4.5. Das Anwaltshonorar beträgt 249 EUR für eine Erstberatung, 999 EUR für eine Inhaberrecherche und 1.999 EUR für eine Freedom-to-operate-Recherche. Bei Designanmeldungen geltend folgende Gebühren:
Deutschland | EU | International | |
Basic | 299 EUR | 499 EUR | 699 EUR |
Standard | 999 EUR | 1.199 EUR | 1.399 EUR |
Professional | 1.499 EUR | 1.699 EUR | 1.899 EUR |
Bei Internationalen Designregistrierungen ist ausdrücklich nur die Anmeldung und Registrierung bei der WIPO von dem Festpreis abgedeckt. In der nationalen Phase kann zusätzlicher Bearbeitungsaufwand anfallen. Die Kanzlei leitet sämtliche Kommunikation von der WIPO weiter und unterbreitet für die darüberhinausgehende Bearbeitung ein individuelles Angebot
5. Amtsgebühren
Die von den involvierten Markenämtern, insbesondere dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) und der World Intellectual Property Organization (WIPO) erhobenen Gebühren sind in der Pauschalvergütung nicht enthalten und sind gesondert an das Amt zu entrichten.
6. Kommunikation
6.1. Im Sinne einer einfachen und schnellen Kommunikation zwischen Kanzlei und Mandant erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über E-Mail. Der Mandant willigt dazu ein, dass ihm mandatsbezogene Informationen per E-Mail zugesendet werden.
6.2. Die Kommunikation und der Versand von Schriftstücken über das Internet erfolgt allein auf Risiko des Mandanten. Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets sowie für Server- und Softwareprobleme Dritter ist die Kanzlei weder verantwortlich noch haftbar.
7. Haftung
7.1. Im Rahmen der Auftragserfüllung greift die Kanzlei teilweise auf Datenbanken spezialisierter Drittanbieter zurück. Der Datenbestand ist wegen der Abhängigkeit der Drittanbieter von der Datenbereitstellung der Markenämter und wegen der notwendigen Einpflegung der bereitgestellten Daten in die Datenbank des Drittanbieters nicht jederzeit tagesaktuell. Die Kanzlei haftet nicht für die von Drittanbietern übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit noch für deren Richtigkeit oder Aktualität.
7.2. Das Mandat endet grundsätzlich mit der Eintragung oder endgültigen Ablehnung eines Schutzrechts. Im Falle der Eintragung leitet die Kanzlei dem Mandanten die Amtskommunikation weiter, aus der sich auf die Schutzdauer des Schutzrechts ergibt. Der Mandant ist für die rechtzeitige Zahlung der Verlängerungs- oder Aufrechterhaltungsgebühren selbst verantwortlich. Die Kanzlei übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Verlängerung oder Aufrechterhaltung des Schutzrechts.
7.3. Die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden wird auf 1.000.000,00 EUR begrenzt.
7.4. Etwaige Schadenersatzansprüche des Mandanten verjähren in drei Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren seit Beendigung des Mandats.
8. Folgemandate
8.1. Die auf designschutz.de angebotenen Dienstleistungen sind auf die auf der Website genannten und in den AGB teils näher beschriebenen Tätigkeiten begrenzt. Ausdrücklich nicht umfasst sind z.B. die Vertretung des Mandanten innerhalb der nationalen Phase bei Internationalen Registrierungen oder sonstige Tätigkeiten nach erfolgter Registrierung des Schutzrechts. Diese Tätigkeiten können bei entsprechender Mandatierung von der Kanzlei im Rahmen von Folgemandaten bearbeitet werden.
8.2. In bestimmten Fällen wird die Kanzlei nach erfolgter Eintragung des Schutzrechts als eingetragener Vertreter von den zuständigen Ämtern oder von Dritten kontaktiert. Für die Sichtung, Dokumentation, Notation etwaiger Fristen und Weiterleitung an den Mandanten wird pro Schreiben eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 99 EUR zzgl. der gesetzlichen Post- und Telekommunikationspauschale berechnet.
8.3. Die Möglichkeit der Vereinbarung von unter den gesetzlich vorgeschrieben Gebühren liegenden Honoraren ist auf außergerichtliche Tätigkeiten begrenzt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 RVG). Sollte es aufgrund einer Markenanmeldung anschließend zu einer im Rahmen eines Folgemandats bearbeiteten gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ist die Kanzlei verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angesetzten Gebühren abzurechnen. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert des Mandats (§ 2 Abs. 1 RVG).
9. Sonstiges
9.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den diesen AGB unterfallenden Tätigkeiten ist Hamburg. Als Ort der Leistungserbringung wird ebenfalls Hamburg vereinbart.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.